Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2013 der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) unter Auflagen zugestimmt.
An Änderungen/Neuerungen sind u.a. geplant:
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Die neue EnEV kann nur in Kraft treten, wenn die Bundesregierung sämtliche Änderungen annimmt. Zusätzlich ist eine Notifizierung durch die EU erforderlich. Mit dem Inkrafttreten der neuen EnEV ist deshalb voraussichtlich frühestens im ersten Halbjahr 2014 zu rechnen.
Quelle: www.zukunft-haus.de