Der Förderhöchstbetrag für die KfW-Effizienzhäuser wird von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Damit berücksichtigt die KfW aufwendige Vorhaben von privaten Eigentümern an Ein-
und Zweifamilienhäusern, denen sie weiterhin eine 100%ige Förderung für ihre energetische
Sanierung anbieten möchten.
Förderfähig sind zukünftig – analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA – energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde (bislang 01.01.1995).
Die oben dargestellten Produktverbesserungen zum Förderhöchstbetrag und Gebäudebestand werden analog auch für den Investitionszuschuss in Energieeffizient Sanieren zum 01.08.2015 umgesetzt. Über das neue Merkblatt informiert die KfW rechtzeitig.