Ab 1 März 2015 gibt es deutlich attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen
Link zur Webseite des BAFA - Details zum Förderprogramm
Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.(MFH)
Die Förderhöchstbeträge wurden verdoppelt und die Anforderungen an die Beratungsleistung zugleich flexibler ausgestaltet.
Berechtigt zur Teilnahme am BAFA-Förderprogramm sind ausschließlich „Energieeffizienz-Experte“ Expertenlisten für Förderprogramme des Bundes